Universitäten dürfen E-Mails an Mitarbeiter nicht ausfiltern und unterdrücken. Sie verstoßen sonst gegen das Briefgeheimnis und machen sich strafbar, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem heute veröffentlichen Beschluss entschied ...
Universitäten dürfen E-Mails an Mitarbeiter nicht ausfiltern und unterdrücken. Sie verstoßen sonst gegen das Briefgeheimnis und machen sich strafbar, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem heute veröffentlichen Beschluss entschied ...