Das weltgrößte Internet-Auktionshaus Ebay darf seinen Werbespruch "3...2...1...meins!" in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt nutzen. Das Landgericht Hamburg gab der Klage eines Unternehmensberaters statt, wonach Ebay auf die markenmäßige Verwendung des Slogans für bestimmte Waren wie Spielzeug oder Computerspiele verzichten muss ...