Internet-Cafés brauchen eine Spielhallen-Erlaubnis, wenn sie ihren Besuchern auch die Möglichkeit zu PC-Spielen bieten. Es komme nicht darauf an, ob die Rechner überwiegend zum Surfen im Internet oder für Unterhaltungsspiele genutzt werden, hieß es in zwei Beschlüssen des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG). (OVG 1 S 55.02 und OVG 1 S 67.02) Mit diesen Entscheidungen wies das Gericht in zweiter Instanz Beschwerden von Betreibern von Internet-Cafés gegen die behördliche Schließung ihrer Betriebe wegen fehlender Spielhallen-Genehmigung zurück...