Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft und bringt einige Änderungen mit sich. So müssen ab diesem Termin künftig alle Computerspiele mit einer verbindlichen Alterskennzeichnung versehen sein. Ähnlich wie bei Video- oder DVD-Filmen, die ein FSK-Emblem (Freiwillige Selbstkontrolle) mit der entsprechenden Altersfreigabe tragen, kommt bei Spieletiteln das sogenannte USK-Siegel (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) zum Einsatz. Händler dürfen die so ausgezeichneten Spiele dann nur noch an die jeweiligen Altersgruppen verkaufen und müssen sich per Kontrolle des Ausweises davon überzeugen, dass der Käufer alt genug ist. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Wiederverkäufer Strafen bis zu 50.000 Euro. Ein dicker Wermutstropfen dürfte sein, dass die BPjM - anders als früher - ab dem 1. April 2003 selbständig Computerspiele auf ihren gewalttätigen Charakter prüfen darf. Experten gehen deshalb davon aus, dass künftig weitaus mehr Spiele auf dem Index landen und damit nur noch unter der Ladentheke gehandelt werden. Den ganzen Artikel dazu findet ihr auf Pc-Welt....