Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Damit verbunden ist die gesetzliche Regelung der Alterskennzeichnung von Unterhaltungssoftware für Computer und Konsolen. Diese gesetzlichen Vorgaben haben für Industrie, Handel und Verbraucher umfangreiche Auswirkungen für den Vertrieb dieser Software. Der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e.V. (VUD) hat ein umfangreiches Infoblatt zu diesem Thema online gestellt. Alle wesentlichen Änderungen und Auswirkungen werden darin behandelt. Das VUD-Infoblatt liegt im PDF, sowie im DOC-Format zum Download bereit. Besonders interessant im Bezug auf künftige Indizierungen dürften folgende Punke daraus sein: "5. Nicht gekennzeichnete Produkte und Produkte, die eine Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" erhalten haben, dürfen a. Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden b. nicht über den Versandhandel vertrieben werden c. nicht öffentlich vorgeführt werden, wenn Kinder und Jugendliche Zugang zu der Vorführung haben. 6. Eine Kennzeichnung erfolgt nicht, wenn der Inhalt a. gegen strafrechtliche Vorschriften verstößt b. den Krieg verherrlicht c. sterbende oder leidende Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt d. offensichtlich eine schwere Jugendgefährdung nach sich zieht e. so gestaltet ist, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien gegeben sind f. mit dem Inhalt eines bereits in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen Produkt "ganz oder im wesentlichen inhaltsgleich" ist." ...(no comment)