Obwohl schon mehrfach angesprochen und darüber berichtet, gibt es doch immer noch neue Aspekte, die auf den Gamer ab 1. April zu kommen: "....Für bereits im Handel befindliche Produkte gilt, dass die bisher unverbindlichen Altersempfehlungen der USK ab dem 1. April zu gesetzlichen Alterskennzeichnungen werden. Problem hierbei: Nicht alle derzeit angebotenen Produkte verfügen über eine Alterskennzeichnung. Ist ein Anbieter etwa nicht Mitglied im VUD, hat er unter Umständen in der Vergangenheit auch keine Prüfung durch die USK beantragt. Diese Titel gelten dann unabhängig von der Jugendschutzrelevanz des Inhaltes mit dem Inkrafttreten des Gesetzes als nicht gekennzeichnet, und sie unterliegen bis zu einer nachträglichen Kennzeichnung den durch das Gesetz vorgesehenen Verkaufsbeschränkungen..."