Initiative reicht am 19.06.2003 Klage gegen Indizierung ein

(12. Mai 2003 16:07 )
Quelle/Link: Zur Initiative

Die am 28.02.2003 gegründete private "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" plant, am 19. Juni 2003 eine Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht einzureichen. Grund sei die Nicht-Durchführbarkeit einer Veranstaltung, an der Jugendliche ab 15 Jahren teilnehmen sollten. Folgende Gründe ergeben sich dafür aus der deutschen Gesetzeslage: 1.) Nicht von der USK gekennzeichnete Kindersoftware gilt "ohne Jugendfreigabe" und darf Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden; 2.) Aus dem Ausland importierte Produkte verfügen in den meisten Fällen über keine deutsche USK- / FSK-Kennzeichnung und dürfen ebenfalls nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, egal ob es sich um Kindersoftware oder Trickfilme handelt; 3.) Einige der für die Veranstaltung geplanten Spiele sind in Deutschland indiziert, obgleich sie in den anderen europäischen Staaten zumeist "15+" eingestuft wurden und nach Erkenntnissen der neueren Wirkungsforschung keine negativen Einflüsse auf Jugendliche haben; 4.) Der öffentliche Verkauf und Vorführung der in den Punkten 1.-3. aufgezählten Produkte ist untersagt; 5.) Die Werbung für eine solche Veranstaltung ist wenn überhaupt nur sehr eingeschränkt möglich. Solch eine Veranstaltung mit Teilnehmern ab 15 Jahren wäre in jedem anderen europäischen Land bedenkenlos möglich. Das neue Jugendschutzgesetz erweist sich als wettbewerbsverzerrend, praxisuntauglich und nicht wissenschaftlich fundiert. Vor dem Verwaltungsgericht soll angestrengt werden, dass die deutsche Gerichtsgebung aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Wirkungsforschung in den Prozess der Gesetzesbildung einfließen lässt, sowie einen Blick auf die Verfahrensweise in den anderen europäischen Staaten wirft. Mit den jetzigen Gesetzen zum "Schutze der Jugend" isoliert sich Deutschland vom Rest Europas und wirkt der kulturellen Vielfalt innerhalb der Europäischen Union entgegen, indem fremdsprachige Produkte, die nicht gekennzeichnet sind, nicht über den Versandhandel des Internets importiert werden dürfen. Zudem fördert die Gesetzeslage in nicht unerheblichem Maße Softwarepiraterie. Am 19. Juni 2003 findet in der Tingleffhalle in 24784 Westerrönfeld anstelle einer Computer-Veranstaltung mit Jugendlichen ab 15 Jahren eine reine Informationsveranstaltung statt. Beginn ist 12:30 Uhr, vorraussichtliches Ende gegen 16:00 Uhr. Dort stellt sich die "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" vor, hält Vortäge über die aktuelle Situation in Deutschland und den europäischen Nachbarstaaten und stellt sich den Fragen des Publikums / der Presse. Die Teilnahme ist kostenlos, um eine Anmeldung auf der Internetseite der "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" wird gebeten...



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