Logfiles reichen als Beweis für den Datenverkehr nicht aus, wenn Provider ein bestimmtes Trafficvolumen in Rechnung stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (OLG Düsseldorf vom 26.02.03, Az. 18 U 192/02). In dem Düsseldorfer Prozess ging es um einen Providervertrag. Der Vertrag sah eine monatliche Pauschale für zwei Gigabyte Traffic vor. Bei erhöhtem Datenverkehr sollten zusätzliche Gebühren in Höhe von 0,12 DM je Megabyte anfallen. Als der Provider dem Kunden für "Extra-Traffic" eine Rechnung über stolze 14.144,69 EUR übersandte, verweigerte der Kunde die Zahlung und bestritt die Richtigkeit der Abrechnung...