Der Bundesrat hat heute zu dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft den Vermittlungsausschuss angerufen. Er schlägt wie von der Industrie gefordert vor, Privatkopien nur von einer rechtmäßig hergestellten Vorlage zu erlauben. Er hält zudem die Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes auf private Normwerke, auf die in Gesetzen, Verordnungen oder amtlichen Bekanntmachungen verwiesen wird, für sachlich ungerechtfertigt. Der Bundesrat schlägt eine Ergänzung zur Schrankenregelung der Privatkopien vor. Privatkopien sollen nur dann privilegiert sein, wenn zur Vervielfältigung eine rechtmäßig hergestellte Vorlage verwendet wird. Damit soll insbesondere die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch ausgeschlossen werden...