Nachdem die CDU/CSU mit ihrer Bundesratsmehrheit das neue Urhebergesetz zunächst blockierte, um auf weitere Änderungen zu drängen, konnte man sich nun im Vermittlungsausschuss auf einen Einigungsvorschlag verständigen. Priavatkopien sollen demnach nur noch von rechtmäßig hergestellten Vorlagen erlaubt sein. Durch diese Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes soll nunmehr ausdrücklich klargestellt werden, dass die mit der Neufassung des Gesetzes privilegierte Privatkopie nur dann zulässig ist, wenn sie aus legalem Ausgangsmaterial gewonnen wird...