Die Kieler Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen Jan Petersen von der "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" eingestellt. Petersen hatte im Juni bewusst an eine 16jährige ein indiziertes Spiel verkauft und sich anschließend selbst angezeigt. Im Falle einer Verurteilung hätte er so die Möglichkeit gehabt, mit der Angelegenheit zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Diesem Plan machte die Staatsanwaltschaft nun zunichte, "weil Ihre Schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht", begründet die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Petersen...