Bloodrayne indiziert

(02. Dezember 2003 08:06 )
Quelle/Link: MCV - Online

Obwohl Publisher Vivendi das Spiel nie in Deutschland veröffentlicht hat, wurde das Pc-Spiel am 29.November von der Bundesprüfstelle wegen Gewaltverherrlichung indiziert. Laut eigenen Aussagen indiziert die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien z.B. Computerspiele immer dann, wenn: * Gewaltanwendung gegen Menschen als einzig mögliche Spielehandlung dargeboten wird * Gewalttaten gegen Menschen deutlich visualisiert bzw. akustisch untermalt werden (blutende Wunden, zerberstende Körper, Todesschreie) * Gewaltanwendung (insbesondere Waffengebrauch) durch aufwändige Inszenierung ästhetisiert werden * Verletzungs- und Tötungsvorgänge zusätzlich zynisch oder vermeintlich komisch kommentiert werden * Gewalttaten gegen Menschen dargeboten werden, wobei die Gewaltanwendung "belohnt" wird (z.B. Punktegewinn, erfolgreiches Durchspielen des Computerspiels nur bei Anwendung von Gewalt).



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