In Deutschland ist ab sofort das Verbreiten von unerwünschten Werbe-Aussendungen per E-Mail, SMS und Fax verboten. Das so genannte Spamming verbietet das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches am heutigen Donnerstag in Kraft getreten ist. Zum Schutz der Verbraucher wird dabei auch ein so genannter Gewinnabschöpfungsanspruch eingeführt. Wer etwa durch Werbung per Fax zahlreiche Verbraucher vorsätzlich um kleine Beträge prellt, soll diese wettbewerbswidrig erzielten Gewinne künftig nicht mehr behalten dürfen.