Zu dem Urteil des OLG München vom 29. Juli 2004 (Az 29 U 2745/04) liegen nun die sehr ausführlichen und sorgfältig abgefassten Urteilsgründe vor. Darin präzisiert das Gericht die Anforderungen, die für den Versandhandel mit jugendgefährdenden Medien gelten. Eine Altersüberprüfung per Post-Ident genügt hierzu nach Ansicht der Richter nicht. Das Urteil betrifft damit neben dem entschiedenen Fall -- es ging um den Verleih von Erotik-DVDs mit Freigaben nach FSK 18 -- genauso den Versand von Computerspielen mit Freigabe nach USK 18. Für den Versandhandel mit Alkohol und Zigaretten gelten dagegen weniger strenge Anforderungen -- ganz ohne Alterscheck ist aber auch dieser wohl unzulässig ...