Nach Ansicht des Landgericht (LG) Krefeld (Az.: 11 O 85/04) erfüllt das Altersverifikationsystem ueber18.de nicht die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Jugendlichen vor pornografischen Inhalten. Das Gericht hat mit seinem Urteil vom 15. September 2004 die vom Anbieter einer Pornoseite erwirkte einstweilige Verfügung gegen einen Wettbewerber bestätigt, der das Alterskontrollsystem ueber18.de nutzte. Der Konkurrent hat nun bis auf weiteres das Verbreiten von pornografischen Abbildungen im Internet, welche ausschließlich mit ueber18.de gesichert sind, zu unterlassen ...