Mit dem Abmahnen kann man gutes Geld verdienen, kein Wunder, dass diese Welle immer neue Blüten treibt. So hat es diesmal die Betreiber der Website Tweakpc erwischt, Grund: Eine NEWS über ein neues Produkt. Kurz vor der CeBIT 2004 hatte TweakPC aufgrund einer Pressemitteilung eines taiwanesischen Herstellers eine News über ein neuartiges Produkt veröffentlicht, welches in Deutschland wohl nicht einmal zu erwerben war bzw. ist. Wie üblich haben sie in dieser News zur Information ihrer Leser den Hersteller genannt und angestrebte Preise in USD angegeben. Nun, immerhin ein halbes Jahr später, wurden sie von Patentanwälten angeschrieben, die ihnen mitteilten, dass deren Mandantin in Deutschland einen Gebrauchsmusterschutz auf eben solche Geräte hat, wie sie eines in der News vorgestellt haben.