Kennzeichnungspflicht: Ausnahmen für Sony PSP und Nintendo DS

(20. April 2005 15:30 )
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Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen als federführende Stelle der Obersten Landesjugendbehörden hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht der Datenträger gewährt bei Spielen für die Handhelds Sony PSP und Nintendo DS Ausnahmeregelungen. Damit zollt man den geringen Abmessungen der Datenträger und den damit einhergehenden Darstellungsproblemen Respekt. Die Ausnahmeregelung ist bis zum 30. Juni 2008 befristet und gilt für alle Produkte, die eine Kennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz mit "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" oder "Freigegeben ab sechs Jahren" erhalten haben ...



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