Ein sicherlich hoch interessanter Artikel auf Onlinekosten.de, jedoch wird leider kein Gerichtsurteil genannt, auf das man sich berufen könnte: "Medienanwalt Stephan Mathé: 'Die Hersteller dürfen zwar fehlerhafte Spiele bis zu zweimal per Patch nachbessern. Läuft das Spiel dann aber immer noch fehlerhaft, hat der Kunde das Recht, sein Geld zurückzuverlangen.' Edda Castello, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg: 'Um an die notwendigen Patches zu gelangen, dürfen dem Kunden keinerlei Kosten entstehen, seien das Telefon- oder Internet-Gebühren.' "