Der neue Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD wird noch für so manchen Zündstoff sorgen. Sorgenfalten bereitet der Spielergemeinde seit einigen Tagen Punkt IV 6.3 (hier der betreffende Auszug): 5138 Die Neuregelungen im Jugendschutz werden schnellstmöglich – und deutlich vor 5139 dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt – evaluiert, um notwendige 5140 Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Wir wollen hierzu unverzüglich in einen 5141 zielorientierten Dialog mit den Ländern eintreten. Folgende Eckpunkte sollen 5142 vorrangig erörtert werden: 5143 · Wirksamkeit des Konstrukts „Regulierte Selbstkontrolle“ 5144 · Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von 5145 Computerspiele 5146 · Verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten 5147 · Verbot von „Killerspielen“ Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) hat offiziell dazu Stellung genommmen, die im O-Ton nachfolgend wiedergegeben wird: Stellungnahme des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zum Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD Angesichts der durch den Koalitionsvertrag angestoßenen Diskussion über "ein Verbot von Killerspielen" möchte der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) folgende Sachverhalte zur Klärung von offenen Fragen beitragen. Unsere im Bereich der Unterhaltungssoftware tätige Industrie ist der Auffassung, dass die seit dem 01.04.2003 geltenden Neuregelungen des Jugendschutzgesetzes sich in der Praxis bewährt haben und insbesondere das bestehende Alterskennzeichnungssystem für Computer- und Videospiele erfolgreichen Jugendschutz praktiziert. Durch die Installation eines ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist hier eine staatliche Aufsicht gegeben und die unabhängige Arbeit der USK garantiert. Die Anbieter von Unterhaltungssoftware sind sich ihrer Verantwortung für den Jugendschutz bewusst. In der der Praxis wird bewiesen, dass man dieser Verantwortung auch gerecht wird. So werden die Spielkonsolen der neusten Generation technische Vorrichtungen besitzen, die eine Altersentsprechende Nutzung der Spielkonsolen ermöglicht. Spiele, welche nicht der eingestellten Altersfreigabe entsprechen, werden auf den Spielkonsolen der neusten Generation nicht mehr spielbar sein. Entsprechende Einstellungen sehen auch die kommenden Betriebssysteme für Computer vor, die damit auch für PC-Spiele einen praktikablen Jugendschutz ermöglichen. Diese Maßnahmen dokumentieren aus unserer Sicht auch die etablierte Zusammenarbeit zwischen den Obersten Landesjugendbehörden, USK und Industrie im Bereich des Jugendschutzes. Ein effektiver Jugendschutz erfordert ein Tätigwerden auch an den Stellen, wo Computer- und Videospiele genutzt werden. Unser Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Medium. Deshalb führen wir bereits seit 2 Jahren im Rahmen der Leipziger Branchenmesse Games Convention einen intensiven Dialog mit Eltern und Kindern. Die Informationsmöglichkeit über Computer- und Videospiele stellt einen Kernbereich des Ausstellungsbereichs GC-family dar und bildet damit einen Messeschwerpunkt. So haben wir uns gemeinsam mit der Leipziger Messe erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Games Convention als Fortbildungsveranstaltung für Lehrkörper in vielen Bundesländern anerkannt ist. Die Formulierung eines "Verbotes von Killerspielen" im Koalitionsvertrag halten wir angesichts der vorstehenden Gegebenheiten für unglücklich. Diese Formulierung macht nicht deutlich, ob hiermit die in der Vergangenheit in die Kritik geratenen "Gotcha"-Spiele gemeint sind oder eben auch Computer- und Videospiele. Angesichts der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Verbot von gewaltverherrlichenden oder menschenverachtenden Computer- und Videospielen ist die Forderung nach weiteren gesetzlichen Regelungen unverständlich. Gerne beteiligen wir uns an der angestoßenen Debatte und tragen unseren Teil zu sachgerechten Lösung bei.