Handy-Nutzern mit Prepaid-Verträgen könnte eine für sie positive Änderung ins Haus stehen: Auf die Klage einer Verbraucherzentrale hin hat das Landgericht München I einem Mobilfunknetzbetreiber Vertragsklauseln untersagt, die einen Guthabenverfall beinhalten. Durch Prepaid-Verträge versuchen Kunden vor allem eine Grundgebühr zu vermeiden, müssen dafür aber bisher festgelegte Mindestumsätze und Guthabenverfallsregelungen in Kauf nehmen. Das Urteil betrifft eine Klausel, nach der ein Guthaben nach einem Jahr verfällt, wenn es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird …