USK verwundert über Killerspiel-Pläne der Union

(13. März 2006 10:11 )
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Die USK, für die Altersfreigaben von Computerspielen zuständig, reagiert verwundert auf die Pläne der Unions-Innenminister. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle verweist auf die aktuellen Regelungen, bei denen Bund und Länder eng eingebunden seien. Die Altersfreigabe von Computer- und Konsolenspielen erfolgt seit dem 1. April 2003 auf der Grundlage der Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Die Einhaltung der Regeln in den Prüfgremien wird unter anderem durch einen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden überwacht, der die Freigaben erteilt, argumentiert die USK. Die Jugendfreigaben seien Verwaltungsakte der Obersten Landesjugendbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen, das für die Länder in Sachen Alterskennzeichnung von Computerspielen federführend ist ...



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