Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die Novelle zum Jugendschutzgesetz verabschieden. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor: * Computerspiele werden den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Videofilme unterworfen. * Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Spiele und Filme, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird insbesondere um Darstellungen von Gewalt erweitert. * Die Liste jugendgefährdender Medien wird künftig in vier Teilen geführt. Hierbei wird unter anderem unterschieden zwischen Medien, die aufgrund strafrechtlicher Bestimmungen überhaupt nicht verbreitet werden dürfen, und solchen, die jugendgefährdend sind, aber an Erwachsene abgegeben werden können...