Nach einem von MCV in Auftrag gegebenen Vorgutachten durch den EU-Rechtsexperten Prof. Karl Albrecht Schachtschneider (Foto) von der Universität Nürnberg-Erlangen ist zweifelhaft, ob die deutsche Indizierungspraxis mit dem EU-Recht vereinbar ist. "Die Regelung stört den Binnenmarkt", urteilt Schachtschneider. Es stelle sich die Frage, ob der Jugendschutz so wichtig sei, dass er die Einschränkung des freien Warenverkehrs rechtfertige. Der Hintergrund: Häufig müssen internationale Spielepublisher Produkte für den deutschen Markt im Rahmen hiesiger Jugendschutzbestimmungen unter hohem Aufwand anpassen oder können Titel aufgrund bestehender oder drohender Indizierung hierzulande gar nicht frei verkaufen...