Auch der Bundesrat hat heute der Neuregelung des Jugendschutzes zugestimmt. Unter anderem wird das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien neu geregelt. Für Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellung, verboten. Schon ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sollen Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden....