Der Bundesrat hat eine Gesetzesvorlage gestartet, die sich mit der Ausweitung des "Jugendschutzes" befasst. Dieser sieht ein Verbot von Videoverleihautomaten und des Vermietens schwer jugendgefährdender Bildträger vor. Vorgeschlagen wird ferner eine Regelung, nach der Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren das Spielen an Bildschirmgeräten ohne Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit nicht gestattet ist. Die so genannten Killerspiele sollen laut Entwurf im Ordnungswidrigkeitengesetz verboten werden. Bei diesen Spielen werde die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert...